Ausserdem habe der Hinweis in der Verfügung, dass die für die Anmeldung erforderlichen Belege im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen seien und lediglich eine Kopie davon dem Regionalgericht Bern-Mittelland zuzustellen sei, die Berufungsklägerin – nach am 8. Juni 2023 beschlossenem Opting-Out (Ziff. 8 des Protokolls der Universalversammlung [Berufungsbeilage 6]) – dazu veranlasst, sich beim Handelsregisteramt (und nicht etwa beim Gericht) zu melden. Herr G.__