SIFFERT, in: Aebi-Müller/Müller [Hrsg.], Berner Kommentar zum Obligationenrecht, Bern 2021, N 25 zu Art. 939 OR). Da der Mangel auf (mehrmalige) Aufforderung des Handelsregisteramtes des Kantons Bern nicht behoben worden sei, habe dieses die Angelegenheit, wie in Art. 939 OR vorgeschrieben, dem zuständigen Regionalgericht überwiesen, welches die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen habe. Hierbei komme dem Gericht ein grosser Ermessensspielraum zu, wobei gemäss Art.