4 8. Nach Eingang des Kostenvorschusses forderte die Instruktionsrichterin das Handelsregisteramt des Kantons Bern mit Verfügung vom 19. September 2023 auf, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Stellungnahme einzureichen (pag. 73 ff.). Diese ging am 26. September 2023 beim Obergericht ein (pag. 79 ff.). 9. Mit Eingabe vom 11. Oktober 2023 reichte Rechtsanwalt B.________ dem Gericht aufforderungsgemäss seine Kostennote ein (pag. 87 ff.). II.