6. Gegen diesen Entscheid reichte die Berufungsklägerin mit Eingabe vom 4. September 2023 (Postaufgabe gleichentags) durch ihren Rechtsvertreter Berufung beim Obergericht des Kantons Bern ein und beantragte, es sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und das Verfahren als gegenstandslos abzuschreiben, unter Kosten- und Entschädigungsfolge (pag. 37 ff.). 7. Mit Verfügung vom 12. September 2023 bestätigte die Instruktionsrichterin den Eingang der Berufung und forderte die Berufungsklägerin zur Leistung eines Kostenvorschusses von CHF 1'500.00 auf (pag. 69A ff.).