Dieser Entscheid wurde der Berufungsklägerin am 28. Juli 2023 im Dispositiv eröffnet (pag. 17), worauf diese am 3. August 2023 und damit innert der 10-tägigen Frist, eine schriftliche Entscheidbegründung verlangte (pag. 21). Diese erging am 17. August 2023 (pag. 23 ff.) und wurde der Berufungsklägerin am 24. August 2023 zugestellt (pag. 33).