3. Nachdem die Berufungsklägerin, handelnd durch Herrn D.________ als Verwaltungsratsmitglied, das Handelsregisteramt daraufhin telefonisch informiert hatte, dass die Revisionsstelle an der Generalversammlung Ende März bestimmt und anschliessend dem Handelsregisteramt gemeldet werde (interne Info-Mail vom 14. März 2023 [B HRA 4]), an dieser jedoch – wie von Herrn D.________ wiederum telefonisch mitgeteilt – keine Einigung betreffend Revisionsstelle erzielt werden konnte, gewährte das Handelsregisteramt der Berufungsklägerin in der Folge eine letzte Fristverlängerung bis Ende Mai 2023 (Telefonnotiz vom 24. April 2023 [B HRA 5]).