__ AG (nachfolgend: Gesuchsgegnerin oder Berufungsklägerin) mit, dass die bei ihr bisher eingetragene Revisionsstelle C.________ AG am 30. August 2022 im Handelsregister gelöscht worden sei, weshalb der Verdacht auf einen Organisationsmangel bestehe. Die Berufungsklägerin wurde aufgefordert, dem Amt allfällige Änderungen – insbesondere eine neue Revisionsstelle oder einen Verzicht auf eine eingeschränkte Revision (sog. Opting-Out) – mit den nötigen Belegen anzumelden, verbunden mit dem Hinweis, dass ohne Rückmeldung innert 30 Tagen ein amtliches Verfahren nach Art. 938 des Obligationenrechts (OR; SR 220) und Art.