Berufung gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 19. Juli 2023 (CIV 23 3311) Regeste: Auflösung der Gesellschaft wegen Organisationsmangel (Art. 939 OR; Art. 731b OR; Art. 317 Abs. 1 ZPO) Wird der vom Handelsregisteramt festgestellte Organisationsmangel nicht innert der angesetzten Frist behoben und kommt es in Anwendung von Art. 939 Abs. 2 OR zur Überweisung der Sache an das Gericht, handelt es sich um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Für diese Verfahren gilt gemäss Art. 255 Bst. b ZPO der eingeschränkte Untersuchungsgrundsatz, weshalb im Berufungsverfahren die Novenregelung von Art.