Nach dem Gesagten resultiert ein Überschuss von CHF 3'248.60 pro Monat bzw. CHF 38'983.20 pro Jahr (CHF 7'145.00 abzüglich CHF 3'896.40). Mit diesem Überschuss ist der Beschwerdegegner ohne weiteres in der Lage, seine Anwaltskosten (CHF 10'461.75, pag. 423) – sowie jene des Beschwerdeführers (CHF 12'531.20, pag. 469) – innerhalb rund eines Jahres zu begleichen. Dies gilt selbst bei Berücksichtigung der laufenden Steuern in der Höhe von CHF 1'535.35 (Bedarf von CHF 5'431.75, monatlicher Überschuss CHF 1'713.25), was zu einem jährlichen Überschuss von CHF 20'559.00 führen würde.