9 7.3 Der Beschwerdegegner entgegnet – soweit zumindest ansatzweise den vorliegenden Streitgegenstand betreffend (auf seine umfassenden Ausführungen zum Prozessablauf [pag. 283, 288], zum generellen Sachverhalt zwischen den Parteien [zur Erblasserin, pag. 285 f.; zum detaillierten Ablauf des Verkaufs der Liegenschaften H.________-Gbbl. Nrn. ________, pag. 286 ff.; zu den Zeugen, pag. 289 ff.; zu den Vorsorgegeldern, pag. 292; zum Siegelungsverfahren, pag. 293] sowie auf seine weitschweifigen allgemeinen rechtlichen Ausführungen [pag. 298 f., 300 ff.