Die Rechtsbegehren würden nur zum Zuge kommen, wenn der Beschwerdegegner rechtsgültig auf den Pflichtteil gesetzt werde. Der Beschwerdegegner beantrage in beiden Begehren finanzielle Ansprüche für den Fall der Nichteinbringlichkeit seiner Pflichtteile. Dies könne nur der Fall sein, wenn das Testament der Erblasserin gültig errichtet worden sei. Andernfalls (bei Ungültigkeit des Testaments) stünde dem Beschwerdegegner als Alleinerbe die volle Erbschaft zu. Ein Sachzusammenhang mit der Hauptklage fehle daher (pag. 266 ff., 387 ff.). In Bezug auf den Kaufvertrag der Grundstücke H.________-Gbbl. Nrn. ________ bestehe ebenfalls kein Zusammenhang zur Hauptklage (zum Kaufvertrag betref-