Der Beschwerdegegner habe mit seinen Ausführungen ein potenzielles Regressrecht gegenüber dem Beschwerdeführer aufgezeigt. Im Interesse des Beschwerdegegners liege die Prüfung einer allfälligen Pflichtverletzung des Beschwerdeführers, aus welcher er gegenüber dem Beschwerdegegner ersatzpflichtig würde.