Der Beschwerdegegner erkläre, die Streitverkündungsklage hange mit dem unvollständigen respektive falsch beurkundeten Steuerinventar (fehlender Hinweis auf Kapitalauszahlungen der 2. und 3. Säule sowie der gemischten Schenkung an die Beklagte) sowie mit der zufolge Handlungsunfähigkeit der Erblasserin zu Unrecht erfolgten Beurkundung des Testaments vom 27. November 2019 zusammen. Aufgrund dieser Verfehlungen sei der Beschwerdeführer zusammen mit der Beklagten in die solidarische Haftpflicht zu nehmen.