7. 7.1 Die Vorinstanz erwog, die Streitverkündungsklage sei im Grundsatz zulässig (pag. 247). In der Hauptsache liege der Sohn der am 9. November 2019 verstorbenen Erblasserin im Streit mit der Beklagten wegen Zuwendungen, welche diese seiner Ansicht nach unrechtmässig von der Erblasserin erhalten habe.