Urteil des Bundesgerichts 4A_53/2013 vom 8. Januar 2014 E. 3.1; BOHNET/DROESE, Präjudizienbuch ZPO, 2018, N. 3 zu Art. 81 ZPO). Kein Zusammenhang besteht zwischen Ansprüchen, die zur Streitsache zwar einen Bezug aufweisen, doch nicht von ihrem Ausgang abhängen (Urteil des Bundesgerichts 4A_341/2014 vom 5. November 2014 E. 3.3; BOHNET/DROESE, a.a.O., N. 3 zu Art. 81 ZPO). So liegt beispielsweise kein sachlicher Zusammenhang vor bei einer alternativen Schadensverursachung, wo offen ist, ob der Beklagte oder ein Dritter den Schaden verursacht hat;