4 3.8 Mit Verfügung vom 24./28. November 2023 ordnete die Instruktionsrichterin keinen weiteren Schriftenwechsel an und stellte den schriftlichen Entscheid in Aussicht. Sie forderte den Beschwerdeführer auf, seine Kostennote einzureichen (pag. 459 ff. bzw. pag. 463 ff.). 3.9 Die Kostennote von Rechtsanwältin B.________ datiert vom 28. November 2023 (pag. 469). Sie wurde dem Beschwerdegegner am 29. November 2023 zur Kenntnis gebracht (pag. 471). II.