Beschwerdegegner gegen den Streitberufenen/Beschwerdeführer erhobenen Streitverkündungsklage im vorgenannten Zivilprozessverfahren sowie Aufhebung der Fristansetzung an den Beschwerdegegner zur Begründung der Rechtsbegehren gemäss Streitverkündungsklage vom 3. Mai 2021. 4. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. - unter Kostenfolge -