Der mit der Beklagten solidarisch haftende Streitverkündungsbeklagte sei bezüglich der Kapitalauszahlung von CHF 307'243.00 an G.________ aus 2. Säule vom 2. September 2019 zu verurteilen, bei Nichteinbringlichkeit des Pflichtteils des Streitverkündungsklägers von ¾, dem Streitverkündungskläger einen Betrag von CHF 230'000.00 zu bezahlen.