2 Grundstücken H.________-Gbbl. Nrn. ________ eine Verfügungsbeschränkung vorzumerken (pag. 24 ff.; CIV 21 1058). 2.3 Mit Klageantwort vom 14. April 2021 schloss die Beklagte, vertreten durch Rechtsanwalt F.________, auf Abweisung der Klage (pag. 49 ff.). 2.4 Am 3. Mai 2021 reichte der Beschwerdegegner seine Replik zum Klageverfahren sowie eine Streitverkündungsklage gegen den Beschwerdeführer ein. Darin beantragte er u.a. Folgendes (pag. 71 ff.): 3.