2. 2.1 Am 9. März 2021 reichte der Beschwerdegegner, vertreten durch Fürsprecher D.________, beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) gegen die Beklagte eine Nichtigkeits-, eventualiter eine Ungültigkeits- (jeweils betreffend das Testament der Erblasserin vom 27. September 2019 und den Kaufvertrag vom 27. September 2019 zwischen der Erblasserin und der Beklagten), subeventualiter eine Herabsetzungsklage, eine Erbschafts- und Auskunftsklage sowie ein Gesuch um (super-)provisorische Massnahmen (Verfügungsbeschränkung beim Grundbuchamt) ein (pag. 1 ff.). 2.2