9 Die Kammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, die Ziff. 2 der Verfügung vom 3. August 2023 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 2. Das Verfahren CIV 23 3781 wird bis zur Einreichung der Klage in Sachen ausserordentliche Kündigung der Pacht vom 1. Juni 2023 bzw. bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der entsprechenden Klage sistiert. Die Vorinstanz wird angewiesen, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Sistierung in der Zwischenzeit vorliegen.