7 dass die Beschwerdegegnerin und ihre Mutter von einer unangemessen langen «kalten Erstreckung» profitieren könnten, wie dies der Beschwerdeführer befürchtet. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist deshalb eine Verfahrensvereinigung einer Sistierung vorzuziehen, falls beides möglich ist (vgl. E. 18.1 oben).