Dies wäre im vorliegenden Verfahren wesentlich sinnvoller, zumal eine Vereinigung weder zu unnötigem Prozessaufwand noch zu einer ungebührlichen Prozessverzögerung führen würde und sich in beiden Verfahren letztlich dieselben Beweis- und Rechtsfragen stellen würden. 15.2 Weiter bringt der Beschwerdeführer vor, es sei zu berücksichtigen, dass wenn die beiden Kündigungen in zeitlich aufeinanderfolgenden Verfahren behandelt würden (also «seriell» und nicht «parallel»), unter Umständen die Streitigkeit unnötig verlängert werde.