Es sei daher zur Verhinderung sich widersprechender Urteile notwendig, auf den Ausgang des Verfahrens betreffend ausserordentliche Kündigung zu warten. Die Sistierung bleibe daher bis zum Entscheid über die ausserordentliche Kündigung aufrechterhalten (pag. 35). 15. 15.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, dass grundsätzlich unbestritten sei, dass es zur Verhinderung von sich widersprechenden Urteilen sinnvoll wäre, das Verfahren