11. Die Beschwerdefrist beträgt bei Anfechtungen von prozessleitenden Verfügungen zehn Tage (Art. 321 Abs. 2 ZPO) und wurde mit der Beschwerde vom 21. August 2023 gewahrt. 12. Auf die form- und fristgerechte Beschwerde gegen die in Ziff. 2 der Verfügung vom 3. August 2023 angeordnete Sistierung ist einzutreten.