5. Mit Eingabe vom 21. August 2023 (Postaufgabe am selben Tag) erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und stellte folgendes Rechtsbegehren (pag. 41 ff.): Die Ziffern 3 und 4 der Verfügung des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Zivilabteilung, vom 10. Juli 2023 sowie die Verfügung des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Zivilabteilung, vom 3. August 2023 seien aufzuheben und es sei die Sache zur Weiterführung des Verfahrens CIV 23 3781 an die Vorinstanz zurückzuweisen. – unter Kosten- und Entschädigungsfolge –