3. Eventualiter sei das Verfahren CIV 23 3781 bis zur Einreichung der Klage in Sachen ausserordentliche Kündigung der Pacht vom 1. Juni 2023 zu sistieren und seien die Verfahren CIV 23 3781, CIV 23 3727 und das neue Verfahren betreffend ausserordentliche Kündigung der Pacht vom 1. Juni 2023 anschliessend zu vereinigen. 4. Am 3. August 2023 erliess die Vorinstanz folgende Verfügung (pag. 29 ff.): 1. Vom Eingang der Eingabe des Beklagten vom 11.07.2023 wird Kenntnis genommen. Ein Doppel davon wird der Klägerin zur Kenntnisnahme zugestellt.