2 eingetreten sei (Ziff. 1 und Ziff. 2 der Verfügung). Gleichzeitig wurde das Verfahren CIV 23 3781 bis zur Erledigung des Verfahrens in Sachen ausserordentliche Kündigung der Pacht vom 1. Juni 2023 sistiert (Ziff. 3 der Verfügung). Die Vorinstanz forderte die Beschwerdegegnerin auf, sich zu gegebener Zeit über den Fortgang des Verfahrens zu äussern (Ziff. 4 der Verfügung).