1. 1.1 C.________ (nachfolgend: Beschwerdegegnerin) bewirtschaftet seit dem Jahr 2018 einen Reiterhof auf dem Grundstück E.________ (Ortschaft) Gbbl. Nr. ________. Zum Reiterhof gehört auch eine Wohnung, in welcher die Beschwerdegegnerin zusammen mit ihrer Mutter, F.________, lebt. Zwischen der Beschwerdegegnerin und dem Eigentümer des Grundstücks, A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), besteht kein schriftlicher Vertrag. Es ist strittig, ob zwischen ihnen ein Miet- oder ein landwirtschaftlicher Pachtvertrag vorliegt. Mit Schreiben vom 31. Januar 2023 kündigte der Beschwerdeführer dieses Vertragsverhältnis i.S.v.