1. Die Berufung wird gutgeheissen, der Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 25. Juli 2023 (CIV 23 2687/2690) wird aufgehoben, auf das Gesuch vom 15. Mai 2023 wird nicht eingetreten. 2. Die erstinstanzlichen Gerichtskosten für die Verfahren betreffend Organisationsmängel und Erlass vorsorglicher Massnahmen, bestimmt auf CHF 4'900.00, werden dem Berufungskläger auferlegt und mit den von ihm erstinstanzlich geleisteten Gerichtskostenvorschüssen in gleicher Höhe verrechnet. 3. Für das erstinstanzliche Verfahren wird keine Parteientschädigung zugesprochen.