In Rechtsmittelverfahren betrÃĪgt das Honorar bis zu 50 Prozent davon, ausmachend somit maximal CHF 10'620.00 (Art. 7 Abs. 1 PKV). Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Be-