5.3 5.3.1 Das Regionalgericht hat weder der Berufungsbeklagten noch der Nebenintervenientin für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung zugesprochen (E. 32 des angefochtenen Entscheids, pag. 235). 5.3.2 Im Berufungsverfahren haben die Berufungsbeklagte und die Nebenintervenientin die Abweisung der Berufung beantragt, «unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, auch des erstinstanzlichen Verfahrens» (pag. 283). In seiner Kostennote hat Rechtsanwalt D.________ konkretisiert, es werde auch eine Parteientschädigung für eine Partei im regionalgerichtlichen Verfahren verlangt.