Das Regionalgericht hat die erstinstanzlichen Gerichtskosten für das Verfahren betreffend Organisationsmängel und Erlass vorsorglicher Massnahmen insgesamt auf CHF 4'900.00 bestimmt (E. 32 des angefochtenen Entscheids, pag. 233 f.). Die Höhe dieser Gerichtskosten wird mit Verweis auf die Begründung des Regionalgerichts bestätigt. Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden dem unterliegenden Berufungskläger auferlegt und mit den von ihm erstinstanzlich geleisteten Gerichtskostenvorschüssen verrechnet.