2 2. 2.1 Gegen diesen Entscheid hat der Berufungskläger am 14. August 2023 beim Obergericht des Kantons Bern Berufung eingelegt. Er beantragt, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und es sei als Folge des Organisationsmangels bei der Berufungsbeklagten ein Sachwalter einzusetzen, der mit der Durchführung einer ausserordentlichen Generalversammlung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu beauftragen sei (pag. 257 ff.).