Für den Abschluss eines Vergleichs ist das persönliche Erscheinen der Parteien an der Verhandlung sehr wichtig. Die Partei soll sich persönlich zur Sache und zu einem Vergleichsvorschlag äussern können. Es ist daher nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass die Schlichtungsbehörde ein entsprechendes Gesuch gutheissen wird. Es ist durchaus möglich, dem Beschwerdeführer für die Schlichtungsverhandlung eine Assistenz zur Seite zu stellen und die notwendigen Vorkehren für das persönliche Erscheinen an der Verhandlung sicherzustellen (Transport, evtl. polizeiliche oder psychiatrische Begleitung).