17. Der Beschwerdeführer rügt zunächst, die Vorinstanz habe es unterlassen, solche in seiner Person liegenden Gründe zu berücksichtigen, die ihm die wirksame Vertretung seiner Sache ohne anwaltliche Hilfe verunmöglichen. 17.1 Zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung ist der Beschwerdeführer wegen einer schweren psychischen Störung stationär behandelt worden. Wie er zu Recht vorträgt, ergibt sich dieser Umstand aus dem uR-Gesuch vom 23. November 2022. Aus dem Rubrum erhellt, dass sich der Beschwerdeführer in den Universitären Psychiatrischen Diensten (UPD) Bern aufgehalten hat.