4 bestellter Rechtsbeistand sei hier nicht notwendig. Von einem relativ schweren Fall werde bei einem Streitwert von mehreren Tausend Franken ausgegangen oder wenn es um wichtige Aspekte des Lebens wie Persönlichkeit, Ehe, Familie, Wohnung und Arbeit gehe. Seien ausschliesslich oder vorwiegend finanzielle Interessen betroffen, sei bei der Bejahung der Notwendigkeit eine gewisse Zurückhaltung am Platz. Bei einem Fall relativer Schwere seien im Schlichtungsverfahren strenge Massstäbe anzulegen.