5. Gegen den ihn betreffenden Entscheid hat der Beschwerdeführer am 16. Januar 2023 beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde erhoben. Er beantragt, Dispositiv-Ziffer 1 sei aufzuheben, sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege sei vollumfänglich gutzuheissen und es sei ihm sein Rechtsvertreter als unentgeltlicher Rechtsbeistand beizuordnen. Zudem ersucht er auch für das Beschwerdeverfahren um unentgeltliche Rechtspflege und unentgeltliche Rechtsvertretung.