3. Für das Beschwerdeverfahren wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - dem Beschwerdegegner (unter Beilage einer Kopie der Beschwerde vom 13. April 2023) Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin D.________ Bern, 4. Mai 2023 Im Namen der 1. Zivilkammer Der Referent: Oberrichter Studiger i.V. Oberrichter Bettler