6. Jede Partei trägt für das Beschwerdeverfahren ihre eigenen Parteikosten. 7. Zu eröffnen: - den Parteien Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 4. April 2023 Im Namen der 2. Zivilkammer Die Referentin: Oberrichterin Falkner Die Gerichtsschreiberin: Peng Rechtsmittelbelehrung auf der nächsten Seite