Der vorläufige Streitwert des vorliegenden Verfahrens belaufe sich auf CHF 159'394.50 und ergebe sich aus der Summe der Rechnungen der monatlichen Kindesschutzmassnahmen für November 2020 bis März 2022 gemäss Begründung der Klageschrift (pag. 7). Anlässlich der Verhandlung vom 1. November 2022 habe der Beschwerdeführer die Forderungssumme um CHF 155'098.50 auf CHF 4'296.00 (zuzüglich Anspruch pro rata für die verbleibenden acht Tage im Jahr 2022) herabgesetzt und in diesem Umfang gegenüber dem Kindsvater aufrechterhalten.