4 4. Mit Eingabe vom 9. Januar 2022 (Postaufgabe am selben Tag; pag. 289 ff.) beschwerte sich der Beschwerdeführer gegen den Entscheid vom 22. November 2022 beim Obergericht des Kantons Bern und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Ziffer 3 des Entscheids vom 22. November 2022 sei aufzuheben. 2. Die Ziffern 4 und 5 des Entscheids vom 22. November 2022 seien aufzuheben und es seien sowohl die Kosten des Schlichtungsverfahrens wie auch diejenigen des Gerichtsverfahrens vollumfänglich den Beschwerdegegnern aufzuerlegen.