6. Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten. (Eröffnungsformel) 3. Mit Schreiben vom 28. November 2022 (pag. 253) wandte sich der Beschwerdeführer an die Vorinstanz und verlangte eine schriftliche Begründung betreffend die Verlegung der Prozesskosten. Die Entscheidbegründung der Vorinstanz datiert vom 28. Dezember 2022 (pag. 267 ff.).