Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Gerichtskosten auf CHF 750.00 und der klagenden Partei werden CHF 250.00 aus der Gerichtskasse zurückerstattet. Die beklagten Parteien werden verurteilt, der klagenden Partei unter solidarischer Haftbarkeit CHF 500.00 (ohne schriftliche Begründung CHF 375.00) für vorgeschossene Gerichtkosten zu ersetzen. 5. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 600.00 wurden von der klagenden Partei bezahlt. Die beklagten Parteien haben ihr daran einen Betrag von CHF 300.00 unter solidarischer Haftbarkeit zu erstatten.