Stunden Satz amtliche Entschädigung 11.00 200.00 CHF 2’200.00 Auslagen MWST-pflichtig CHF 140.30 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF 2’340.30 CHF 180.20 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 2’520.50 Der Berufungskläger hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen, sobald er dazu in der Lage ist.