7. Dem Berufungskläger wird für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege erteilt, unter Beiordnung von Rechtsanwalt E.________ als unentgeltlicher Rechtsvertreter. 8. Den Berufungsbeklagten 1 und 2 wird für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege erteilt, unter Beiordnung von Fürsprecherin F.________ als unentgeltliche Rechtsvertreterin.