Der Unterhaltsbeitrag basiert auf einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 106.4 Punkten (Stand August 2023; Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). Er wird jeweils auf den 1. Januar (erstmals per 1. Januar 2024) proportional dem Indexstand per Ende November des Vorjahres angepasst. Der neue Betrag ist nach folgender Formel zu berechnen: Ursprünglicher Unterhaltsbeitrag x neuer Indexstand 106.4