2. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen. 1.1. Dispositivziffer 1 des angefochtenen Entscheids wird aufgehoben und lautet neu wie folgt: A.________ wird verurteilt, zu Gunsten von C.________ einen monatlich im Voraus zahlbaren Barunterhaltsbeitrag in folgender Höhe zu leisten: - von November 2020 bis und mit Juli 2021: CHF 700.00 (Phase 1) - von August 2021 bis und mit Juli 2023: CHF 0.00 (Phase 2) - von August 2023 bis und mit Juli 2024: CHF 0.00 (Phase 3). 1.2. Dispositivziffer 2 des angefochtenen Entscheids wird aufgehoben und lautet neu wie folgt: