Damit obsiegt der Berufungskläger vor Obergericht zu rund 80% bzw. er unterliegt zu rund 20%. Von einer Verteilung der Prozesskosten nach strikter Massgabe dieses Verfahrensausgangs ist vorliegend abzuweichen: Einerseits gilt es zu berücksichtigen, dass der Berufungskläger einige Noven eingereicht hat – insbesondere betreffend sein Einkommen -, welche er teilweise bereits im vorinstanzlichen Verfahren hätte einbringen können (Einkommen erste Jahreshälfte 2022).