Nach Eintritt der Volljährigkeit reduziert sich dieser auf CHF 294.00 (./. CHF 27.00). Der Berufungskläger verfügt in Phase 4 über ein Einkommen von CHF 4'760.00 und weist einen Grundbedarf von CHF 4'103.00 aus (Grundbetrag CHF 1'200.00 + Miete CHF 1'200.00 + obligatorische Krankenversicherungsprämie CHF 458.00 ++ Telekommunikation/Mobiliarversicherung CHF 100.00 + Arbeitsweg CHF 400.00 [Auto] + Essen auswärts CHF 220.00 + laufende Steuern CHF 525.00). Nach Deckung dieses Bedarfs resultiert beim Berufungskläger ein Überschuss von CHF 657.00. Daraus hat er vorab den Barbedarf von D.________ von CHF 321.00 zu bezahlen.